Die Cooperative Praxis ist, wie die Mediation ein außergerichtliches Konfliktbearbeitungsverfahren.
In Abgrenzung zur Mediation wird die Konfliktlösung bei der Cooperativen Praxis nicht durch einen unparteilichen Dritten angeleitet, sondern wird durch die Parteianwälte gesteuert. D.h. jeder Beteiligte hat einen eigenen Anwalt mit der Zusatzausbildung für Mediation und Cooperative Praxis an seiner Seite. Gegebenenfalls werden Coaches und weitere neutrale Spezialisten, wie in Familiensachen etwa Kinderspezialisten einbezogen. Anders als nach einer Mediation sind die Cooperative Praxis Anwälte auch berechtigt ihre Partei/Ihre Beteiligten in einem sich eventuell anschließendes Ehescheidungsverfahren zu vertreten.

insbesondere:

  • Ehevertrag und Erbvertrag
  • Scheidung
  • Feststellung des Bestehens oder
    Nichtbestehens der Ehe
  • Trennungs- und
    Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Kindesunterhalt
  • Verwandtenunterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • Güterrecht / Zugewinnausgleich
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Herausgabe eines Kindes
  • Ehewohnung und Hausrat
  • Statusrecht
  • Namensrecht
  • Abstammung
  • Annahme als Kind (Adoption)
  • Personenstandsrecht
  • Gewaltschutzverfahren
  • Internationales Familienrecht
  • Gleichgeschlechtliche Partnerschaften

  • Gesellschaftsgründungen
  • übertragene Sanierungen
  • Dienstvertrag Geschäftsführer

insbesondere:

  • Vertretung von Schuldnern im
    Insolvenzverfahren
  • Vertretung von Gläubigern im Insolvenzverfahren
  • außergerichtliche und gerichtliche Schuldenbereinigung
  • Vertretung in Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung
  • Insolvenzplanverfahren
  • Sanierung und Beratung von Unternehmen im Vorfeld der Insolvenz
  • Vergleichsverfahren
  • Übertragene Sanierungen
  • ESUG-Verfahren
    Beratung und Vertretung von Geschäftsführern
  • Bescheinigung für P-Konto

insbesondere:

  • Insolvenzverschleppung
  • Bankrott
  • Betrug zum Nachteil von Gläubigern
  • Vorenthalten und Veruntreuung von Arbeitsentgelt
  • Schuldnerbegünstigung
  • Gläubigerbegünstigung
  • Verletzung v. Buchführungspflichten
  • Vermögensdelikte wie Betrug und Untreue

Alle Beteiligten wenden sich gemeinsam an einen Mediationsanwalt, d.h. einen Anwalt mit der Zusatzausbildung zum Mediator. Dieser unterstützt beide Seiten bei der Lösung ihrer Konflikte. Er ermutigt sie, gemeinsam die individuellen und bestmöglichen Lösungsoptionen zu entwickeln, um sie in eine für beide Seiten faire und ausgewogene Vereinbarung münden zu lassen. Indem er beiden Seiten gleichermaßen Beistand leistet, ist er so neutral wie nur irgend möglich. Die Vielseitigkeit, der Ideenreichtum und die Kreativität der Mediationspartner, unterstützt vom Mediationsanwalt und dessen Netzwerk, bilden das Know-how, das den vielfältigen und vielschichtigen Herausforderungen selbst komplexer Probleme gerecht wird.

insbesondere:

  • Erwachsenenstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Ermittlungsverfahren
  • Nebenklagevertretung
  • Berufung
  • Revision
  • Strafvollstreckung
  • Vollstreckungsverfahren
  • Lockerungen
  • Strafaussetzung zur
  • Bewährung
  • Bewährungswiderruf
  • Unterbringung

insbesondere:

  • Vertragsgestaltung (Mietvertrag, Arbeitsvertrag, etc.)
  • Forderungen aus Vertrag
  • Rücktritt, Widerruf, Anfechtung
  • Schadenersatz
  • unerlaubte Handlung
  • ungerechtfertigte Bereicherung
  • Erbrecht

insbesondere:

  • Pfändung
  • Zwangsräumung
  • Eidesstattliche Versicherung
  • Vollstreckungsabwehr
  • Vollstreckungsschutz